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Havarienummer:
0800-0 594 594

LWG Lausitzer Wasser
GmbH & Co. KG
Berliner Straße 20/21
03046 Cottbus

Zentrale: 0355-350 0
Fax: 0355-350 1229
eMail: info@lwgnet.de

Versorgungsgebiete

Kläranlagen

Im Auftrag der Stadt Cottbus, der Gemeinden und Zweckverbände betreibt die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG (LWG) 8 Kläranlagen.

Kläranlage Cottbus
Die Cottbuser Kläranlage ist die größte im Gesellschaftergebiet der LWG. Der Neubau des Einlaufbauwerkes 1998 war die letzte große technologisch notwendige Baumaßnahme auf dieser Anlage.

Zwischen dem Anfang der Abwasserbehandlung in der Stadt Cottbus (1899) und dem heute erreichten Stand der Abwasserentsorgung liegen mehr als 100 Jahre unterschiedlichster Entwicklung. Diese Entwicklung wurde geprägt durch die Entwicklung der Stadt Cottbus und ihrer Infrastruktur, die schrittweise Verschärfung der wasserrechlichen Anforderungen an die Abwasserreinigung zum Schutz der Gewässer und durch unterschiedliche Gesetzgebungen bis hin zu den geltenden Bundesgesetzen. 

Heute ist die Kläranlage, welche für 300.000 Einwohnergleichwerte ausgelegt ist, eine der Modernsten im Süden des Landes Brandenburg und reinigt die Abwässer der Stadt Cottbus sowie von 8 umliegenden Orts- bzw. Gemeindeteilen. 

Kläranlage Burg (Spreewald)
Die Kläranlage im idyllischen Spreewald arbeitet seit April 1994. Sukzessive wurden planmäßig 9 Gemeindeteile des Amtes Burg (Spreewald) an die Kläranlage angeschlossen sowie 6 Ortsteile der Gemeinde Kolkwitz.

 

 

Kläranlage Drebkau
Seit dem Dezember 1995 befindet sich die Kläranlage der Gemeinde "Stadt Drebkau"  im Betrieb.

Kläranlage Sergen
Der Bau und die Inbetriebnahme der Kläranlage Sergen (Gemeinde Neuhausen/Spree) erfolgte im Jahr 2000. Sie ist konzipiert Abwässer von 400 Einwohnern bzw. Einwohnergleichwerten zu reinigen.

Kläranlage Halbe
Die Kläranlage in Halbe (Amt Schenkenländchen)  wurde 2008 um- und ausgebaut und den neuesten technischen Erfordernissen angepaßt.

Die Kläranlagen Groß Döbbern, Klein Döbbern und Kolkwitz-Klinikum reinigen die Abwässer aus Haushalten und Kleingewerbe, welche ausschließlich lokal jeweils in den einzelnen Ortslagen anfallen.