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LWG Lausitzer Wasser
GmbH & Co. KG
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Versorgungsgebiete

Versorgungsgebiete/Wasserqualität

Auftrag aus Teupitz für die LWG

Für das neue Wasserwerk in Teupitz (hier das Überlaufbecken Reinwasserbehälter) übernimmt die LWG bis Ende 2013 die technische Betriebsführung.
Für das neue Wasserwerk in Teupitz (hier das Überlaufbecken Reinwasserbehälter) übernimmt die LWG bis Ende 2013 die technische Betriebsführung.

 Am 4. Oktober 2011 hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG von der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes (AZV) Teupitzsee den Zuschlag für die technische Betriebsführung des - sich im Bau befindlichen - Trinkwasserversorgungssystems der Stadt Teupitz einschließlich der Ortsteile Egsdorf, Neuendorf, Tornow und der Gemeinde Schwerin erhalten. Dem vorausgegangen war eine Ausschreibung der Leistungen im August 2011.

Erst Ende 2010 hatte der AZV die Erweiterung des Wasserwerkes Teupitz "Am Sandberg" und Anfang 2011 den Neubau des Trinkwassernetzes der Stadt Teupitz ausgeschrieben. Seitens des Verbandes ist geplant, bis Ende 2013 das Trinkwassernetz mit ca. 1200 Hausanschlüssen fertigzustellen.

Der Betriebsführungsauftrag für die LWG hat eine Laufzeit vom 25. Oktober 2011 bis zum 31. Dezember 2013. Zu den Aufgaben des Lausitzer Wasserversorgers gehören neben dem normalen technischen Betrieb der Trinkwasserversorgungsanlagen auch der Einfahrbetrieb des Wasserwerkes und die Ausrüstung der Hausanschlüsse mit Wasserzählern sowie die Durchführung der jährlichen Verbrauchsablesung.

Für die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG ist dieser Teupitzer Auftrag ein weiterer wichtiger Erfolg im Projektgeschäft, mit dem das Unternehmen seine Marktstellung und Effektivität weiter verbessert und damit Arbeitsplätze sichert. Bereits seit 2006 ist die LWG Eigentümer der wasserwirtschaftlichen Anlagen der nur 8 km von Teupitz entfernten Gemeinde Halbe südöstlich von Berlin. Seitdem sichert sie dort die qualitätsgerechte Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Dieser Betreibervertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren mit der Option, ihn um weitere 5 Jahre zu verlängern.