… aus gutem Grund!

Trinkwasserdruck

Der Trinkwasserdruck in Ihrem Haus bzw. in Ihrer Wohnung hängt von vielen Einflussfaktoren ab, z. B. von der Lage und geodätischen Höhe des Objektes und von der Trinkwasser-Verbrauchssituation. Deshalb können wir hier keine allgemeingültigen Druckangaben nennen, sondern müssen jede Anfrage individuell prüfen – selbstverständlich als kostenfreie Serviceleistung für unsere Kunden. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die Kundeninformation der LWG über info@lausitzer-wasser.de oder über Telefon 0355 350-0.

Wissenswertes

Der Trinkwasserdruck wird in Deutschland üblicherweise in der Maßeinheit „bar“ angegeben. Zum Beispiel speist das Wasserwerk Cottbus-Sachsendorf das Trinkwasser in die sogenannte Wasserturmdruckzone mit mindestens 3,8 bar ein. Bei diesem Druck liegt der Wasserspiegel im Sachsendorfer Wasserturm rund 38 m hoch über den Pumpen bei einer geodätischen Höhe von 114 m NN. Bei den Trinkwasserkunden z. B. in der Ortsteilmitte des Cottbuser Stadtteils Willmersdorf, die bei rund 64 m NN liegt, beträgt der Druck dann theoretisch 114 – 64 = 50 m Wassersäule bzw. 5,0 bar. Praktisch verliert das Trinkwasser aber auf dem langen Weg von Sachsendorf nach Willmersdorf durch die Rohrreibung Energie, so dass in der Spitzenverbrauchszeit der Druck „nur“ bei 3,9 bar liegt.

Juristisch ist der Trinkwasserdruck in § 4 der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) geregelt, die Bestandteil der Vertragsbedingungen der LWG ist. 

Technisch gibt der DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs in seinem Arbeitsblatt W 400-1 den Trinkwasser-Mindestversorgungsdruck in Abhängigkeit von der überwiegenden Geschosszahl vor. Z. B. beträgt der Mindestversorgungsdruck für überwiegend zweigeschossige Bebauung 2,35 bar und bei 4 Geschossen sind 3,05 bar gefordert. Dieser Druck in der Versorgungsleitung stellt sicher, dass – eine vorschriftsmäßige Trinkwasser-Installation und Wartung des mechanischen Trinkwasserfilters vorausgesetzt – noch an der höchstgelegenen Trinkwasserzapfstelle des Gebäudes ein ausreichender Trinkwasserdruck z. B. für den Betrieb einer Dusche oder Waschmaschine verfügbar ist.

Wichtig ist der Schutz der Trinkwasser-Installation vor zu hohem Druck. Enthält z. B. die Trinkwasser-Installation Bauteile mit dem Nenndruck 6,0 bar (z. B. Wasserboiler), dann darf der Trinkwasserdruck aus Sicherheitsgründen maximal 4,8 bar betragen. Kann in der Versorgungsleitung ein Druck über 4,8 bar auftreten, dann muss in der Trinkwasser-Installation unmittelbar hinter dem Wasserzähler eine Druckminderung erfolgen. In der Regel werden der Druckminderer und der ohnehin vorgeschriebene mechanische Trinkwasserfilter in einer Baueinheit montiert.

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